Wohnungen

Makler in Wien: Provision, Bestellerprinzip und provisionsfreie Alternativen

Was kostet ein Immobilienmakler in Wien, wer zahlt die Provision und wie finden Sie provisionsfreie Wohnungen? Regeln, Höchstsätze und FAQ.

Von Markus Steiner 3 Min. LesezeitKI-unterstützt, redaktionell geprüft
Makler übergibt Wohnungsschlüssel im Stiegenhaus eines Wiener AltbausKI-generiert
Makler übergibt Wohnungsschlüssel im Stiegenhaus eines Wiener Altbaus · KI-generierte Illustration

Ein guter Makler erspart Suchenden viel Arbeit – kostet aber Provision. In Österreich sind die Höchstsätze gesetzlich geregelt: Beim Kauf einer Wohnung zahlt der Käufer maximal 3 Prozent des Kaufpreises plus Umsatzsteuer, beim Mieten gelten seit 2023 strengere Regeln.

Das Bestellerprinzip gilt bei Mietwohnungen: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Zeigt ein Makler eine Mietwohnung im Auftrag des Vermieters, darf er dem Mieter keine Provision verrechnen. Beim Wohnungskauf bleibt die Provision des Käufers üblich – viele Angebote von Eigentümern kommen jedoch ganz ohne Makler aus.

Worauf Sie achten sollten

  • Im Exposé prüfen, ob eine Provision ausgewiesen ist und wie hoch sie ist
  • Provisionsfreie Angebote gezielt über Eigentümer-Plattformen und Genossenschaften suchen
  • Maklervertrag schriftlich prüfen: Alleinvermittlungsauftrag oder Suchauftrag?
  • Provision ist erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Maklerprovision beim Kauf sein?

Für Käufer maximal 3 Prozent des Kaufpreises plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Verkäufer zahlt ebenfalls bis zu 3 Prozent.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf?

Nein, es gilt nur bei Mietverträgen. Beim Kauf zahlt üblicherweise der Käufer die Provision.

Was tun bei ungerechtfertigter Provisionsforderung?

Nicht zahlen und rechtlich prüfen lassen – etwa bei der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung.

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